AfD und Verfassungsschutz – Doch nicht politisch motiviert?

08.05.2025

Der Verfassungsschutz verzichtet vorerst darauf, die AfD öffentlich als „gesichert rechtsextrem“ zu bezeichnen – und zwar mit Blick auf ein anstehendes Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln.

Inhaltlich bleibt das entsprechende Gutachten jedoch unverändert. Die Behörde betont, dass es sich nicht um eine Rücknahme der Bewertung handelt. Vielmehr sei dies ein üblicher behördlicher Vorgang zur Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien.

Was ist geschehen?

Im Rahmen eines Eilverfahrens gegen das Gutachten des Verfassungsschutzes, das von der AfD angestrengt wurde, hat die Behörde eine sogenannte „Stillhalteerklärung“ abgegeben. Das bedeutet, dass sie sich in ihrer öffentlichen Kommunikation – anders als bislang – nicht mehr auf die Bewertung „gesichert rechtsextrem“ bezieht.

Stattdessen wird die AfD wieder als „rechtsextremer Verdachtsfall“ eingestuft. Auch diese Einstufung war bereits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen – und wurde von den zuständigen Gerichten bislang bestätigt.

Reaktionen und Deutungen

In verschiedenen Medienberichten äußerten sich AfD-Politiker positiv über die freiwillige Entscheidung der Behörde und werteten sie als Erfolg für Demokratie und Rechtsstaat. Dieser Interpretation kann man insofern zustimmen, als die Reaktion des Verfassungsschutzes tatsächlich zeigt, dass sich die Behörde rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet fühlt.

Verwirrung stiften jedoch die teils widersprüchlichen Reaktionen derselben AfD-Vertreter: So sprechen sie weiterhin von einer politisch motivierten Maßnahme – teils im selben Atemzug, in dem sie die Entscheidung als demokratischen Erfolg feiern.

Was bedeuten eigentlich „Rechtsstaat“ und „Demokratie“?

Hinter abstrakten Begriffen wie Rechtsstaat und Demokratie stehen konkrete Prinzipien: Verfassungstreue, Gewaltenteilung und die Gesetzmäßigkeit staatlichen Handelns. Diese schließen eine politische Motivation staatlicher Behörden grundsätzlich aus – jedenfalls, solange sich diese an die genannten Prinzipien halten.

Demnach schließen sich ein politisch motivierter Verfassungsschutz und ein funktionierender Rechtsstaat oder eine lebendige Demokratie gegenseitig aus. Wer den Rechtsstaat selbst in Zweifel zieht, kann zu einem anderen Schluss gelangen. Doch genau das – das Infragestellen oder Ablehnen rechtsstaatlicher Grundprinzipien – ist der Grund, weshalb der Verfassungsschutz überhaupt tätig geworden ist.

Ausblick

Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich sowohl die rechtliche Lage als auch die öffentliche Kommunikation beider Seiten in den kommenden Wochen und Monaten weiterentwickeln werden.