Am 09. November steht in Wehr wieder eine wichtige kommunalpolitische Entscheidung an: die Bürgermeisterwahl.
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und damit die Zukunft ihrer Stadt aktiv mitzugestalten.
Doch wie genau läuft eine solche Wahl eigentlich ab – und was sollte man beachten?
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die
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am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind,
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die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen,
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seit mindestens drei Monaten in Wehr wohnen,
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und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die amtliche Wahlbenachrichtigung sollte inzwischen bei allen Wahlberechtigten per Post eingetroffen sein.
Wer noch keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend an das Bürgerbüro der Stadt Wehr wenden.
Wie wird gewählt?
Die Wahl des Bürgermeisters erfolgt direkt durch die Bürgerinnen und Bürger.
Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme, die sie auf dem Stimmzettel für eine Kandidatin oder einen Kandidaten abgeben kann. Die Stimme muss persönlich abgegeben werden.
Die Wahl findet in Wahllokalen der Stadt statt, die auf der Wahlbenachrichtigung angegeben sind. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Zur Wahl muss man den Personalausweis oder Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung mitbringen.
Briefwahl
Wer am Wahltag kein Wahllokal aufsuchen kann oder möchte, kann Briefwahlunterlagen beantragen.
Dies ist entweder
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schriftlich,
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online über die Stadt-Website,
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oder persönlich im Rathaus möglich.
Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden. Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am 09. November um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.
Wann ist gewählt?
Ein Kandidat oder eine Kandidatin ist gewählt, wenn er oder sie mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Erreicht keiner der Bewerber diese absolute Mehrheit, findet am 30. November eine Neuwahl (Stichwahl) statt – zwischen den beiden Kandidierenden mit den meisten Stimmen.
