Die Einstufung des bundesweiten AfD-Bundesverbands als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat erhebliche politische und gesellschaftliche Wellen geschlagen. Die mehr als 1100 Seiten umfassende Begründung dieser Entscheidung war bisher unter Verschluss – bis zum heutigen Tag, dem 7. Mai 2025. Zahlreiche Medien berichten über einen umfangreichen Leak, der nun zentrale Aussagen des Gutachtens öffentlich gemacht hat.
Warum war das Gutachten unter Verschluss?
Das Gutachten wurde als Verschlusssache eingestuft, da der Verfassungsschutz als Sicherheitsbehörde unter anderem Beweise für mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen sammelt. Diese Informationen müssen unter Umständen geheim bleiben, um:
-
die Sicherheit von Personen zu schützen,
-
nachrichtendienstliche Methoden nicht offenzulegen,
-
die Integrität möglicher Strafverfahren zu wahren.
Der nun erfolgte Leak zeigt, dass der Geheimschutz in diesem Fall durchbrochen wurde. Dennoch betonen Medien, dass sie bei der Veröffentlichung höchsten Wert auf Quellen- und Informantenschutz legen.
Was macht das neue Gutachten so brisant?
Bereits das Gutachten von 2021, in dem die AfD als Verdachtsfall eingestuft wurde, verwies auf demokratiefeindliche Tendenzen. Das aktuelle Gutachten führt diese Einschätzung weiter und unterlegt sie mit deutlich mehr Belegen, die auf eine systematische Verachtung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung innerhalb zentraler Parteistrukturen hinweisen.
Zentrale Inhalte des geleakten Gutachtens
Besonders heikel sind die Aussagen führender AfD-Funktionäre, die im Gutachten dokumentiert sind. Hier einige exemplarische Beispiele aus dem Dossier:
Ethnisch-abstammungsmäßige Aussagen
-
Maximilian Krah, damaliges Mitglied des Bundesvorstands, sprach im Kontext von Zuwanderung von „Umvolkung“ – ein Begriff mit NS-Rhetorik.
-
Alice Weidel sprach von einem „Clash of Cultures“ durch „Menschen aus gewaltbereiten Kulturen“, was klar pauschalisierend und ausgrenzend ist.
-
Hannes Gnauck erklärte auf einer Veranstaltung, es sei „ein Naturgesetz“, dass ihn mehr mit Deutschen verbinde als mit „Syrern oder Afghanen“.
Fremdenfeindliche Rhetorik
-
Der Begriff „Messermigration“ wurde vielfach verwendet, auch bildlich mit blutigen Darstellungen untermalt.
-
AfD-Grafiken auf Facebook verwendeten Parolen wie „Abschieben schafft Wohnraum“ oder „Sicherheit statt Messer-Migration“.
-
Aussagen wie „halb Afrika darf widerstandslos über die deutsche Grenze spazieren“ finden sich in offiziellen Parteikanälen.
Islamfeindlichkeit
-
Die AfD warnt in einem Facebook-Post vor einem „Kalifat Deutschland“.
-
Alice Weidel spricht in mehreren Interviews von einem „Dschihad auf deutschen Straßen“ und bezeichnet muslimische Zuwanderer kollektiv als frauenverachtend und gefährlich.
Verächtlichmachung demokratischer Institutionen
-
Die etablierten Parteien werden wiederholt als „Verfassungsfeinde“ und „Vasallen Amerikas“ bezeichnet.
-
Tino Chrupalla, Co-Bundessprecher, stellt offen die Souveränität Deutschlands infrage.
Wie geht es jetzt weiter?
Obwohl das Gutachten zahlreiche Belege für verfassungsfeindliche Tendenzen in der AfD liefert, ist die juristische Bewertung komplex. Für ein Parteiverbot gelten in Deutschland sehr hohe verfassungsrechtliche Hürden. Diese wurden bewusst gesetzt, um politische Willkür auszuschließen.
Nun liegt es an Verfassungsjuristinnen und Verfassungsjuristen, das Gutachten sorgfältig zu analysieren. Erst wenn eine belastbare rechtliche Grundlage vorliegt, kann über die Einleitung eines möglichen Parteiverbotsverfahrens nachgedacht werden. Über ein Verbot entscheidet letztlich das Bundesverfassungsgericht – vorausgesetzt, politische Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat eröffnen zuvor den Weg für ein solches Verfahren.