Die Wahlkabine: Was erlaubt ist und was nicht

21.02.2025

Die Bundestagswahl steht am Sonntag, den 23.02.2025, an. Die Stadtverwaltung hat bereits über alle Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl informiert.

Was ist das Wichtigste beim Gang zur Wahlurne?

Zunächst muss man nachweisen können, dass man wahlberechtigt ist. Dies erfolgt mit dem Wahlschein, den jeder wahlberechtigte Bürger mittlerweile erhalten haben sollte. Gemeinsam mit einem Personalausweis oder Reisepass kann man sein Wahlrecht zweifelsfrei ausüben. Hat man den Wahlschein nicht mehr, reicht auch der Personalausweis oder Reisepass aus. Die Daten werden dann vor Ort mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen.

Die Wahl ist geheim

Die Bundestagswahl in Deutschland ist eine geheime Wahl. Dies soll jede Beeinflussung des eigenen Willens verhindern. Aus diesem Grund ist es nur in Ausnahmefällen erlaubt, mit einer zweiten Person in der Wahlkabine zu stehen (Ausnahmen sind z.B. Kleinkinder oder Hilfspersonal für Personen mit Einschränkungen).

Foto- oder Videoaufnahmen sind in der Wahlkabine – oftmals auch im gesamten Wahllokal – nicht erlaubt.

Auch die eigene Kleidung sollte mit Bedacht gewählt werden. Politische Botschaften oder Parteilogos können als Beeinflussung oder als Verstoß gegen das Wahlgeheimnis gewertet werden – selbst wenn man persönlich freiwillig die eigene Wahlentscheidung mitteilen möchte.

Die Stimmabgabe

Für die Stimmabgabe ist ausschlaggebend, dass der Wille zweifelsfrei und eindeutig erkennbar ist. Dabei spielt es keine Rolle, wie der Vermerk auf dem Stimmzettel erfolgt.

Zu beachten ist jedoch, dass ausschließlich die abgegebene Stimme auf dem Stimmzettel ersichtlich ist. Sind weitere Vermerke aufgebracht, verliert die abgegebene Stimme ihre Gültigkeit.