Die Stadt Wehr wagt einen Schritt in Richtung digitale Verwaltung und präsentiert ihre eigene „Wehr-App“. Damit reiht sie sich in eine wachsende Zahl von Kommunen ein, die Verwaltungsleistungen einfacher zugänglich machen und Informationen schneller bereitstellen wollen.
Doch hinter der modernen Fassade stellen sich zentrale Fragen:
-
Welche Leistungen brauchen Bürger wirklich?
-
Und wie lassen sie sich möglichst einfach nutzen?
Digitale Angebote: Website oder App?
Digitale Informationen können über unterschiedliche Kanäle bereitgestellt werden – klassisch über eine städtische Website oder über Apps für Smartphone und Tablet. Beide Varianten berücksichtigen ein anderes Nutzungsverhalten: Während Webseiten nahezu unbegrenzt Inhalte in verschiedenster Form darstellen, zielen Apps eher auf schnellen Zugriff auf wenige, besonders wichtige Informationen.
Im Wehratalkurier (Ausgabe KW 39/2025) kündigte die Stadt an, dass die neue App ab sofort in den Stores von Apple und Google zum Download bereitsteht.
Design, Bedienung und Funktionen
Die „Wehr-App“ bündelt Informationen rund um die Stadt: Veranstaltungskalender, aktuelle Meldungen, Abfalltermine oder ein Mängelmelder sind integriert. Technisch basiert die App allerdings auf einer Internetseite, die für Smartphones optimiert in die Anwendung eingebettet wurde.
Das bedeutet: Nutzerfreundliche Bedienelemente, wie man sie von nativen Apps erwarten würde, fehlen. Auch der direkte Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen bleibt aus.
Selbstversuch: Die Ummeldung
Wie praxistauglich ist die App? Ein Selbstversuch zeigt: Wer sich ummelden möchte, muss zunächst mühsam die passende Dienstleistung finden. Unter „Dienstleistungen“ versteckt sich eine unüberschaubare Fülle an Optionen, die vor allem Verwaltungslogik abbilden – für Bürger jedoch kaum Mehrwert bieten.
Eine Suche nach „U“ oder dem Stichwort „Ummeldung“ bleibt erfolglos. Nur wer sich bis zur „elektronischen Wohnsitzanmeldung“ durchklickt, gelangt ans Ziel – verlässt die App dann jedoch wieder und arbeitet in einer komplett anderen Umgebung weiter.
Andere Bereiche werfen rechtliche Fragen auf: So enthält die App beispielsweise eine Rubrik für Kleinanzeigen. Diese könnte gegen das kommunale Gebot der Wettbewerbsneutralität verstoßen, da Kommunen keine Angebote schaffen dürfen, die private Anbieter verdrängen oder unzulässig konkurrieren.
Datenschutz
Obwohl die App den offiziellen Namen „Wehr-App“ trägt, liegt die technische Verantwortung nicht bei der Stadt, sondern bei einem privaten Unternehmen: der cm city media GmbH. Alle Daten – von Kleinanzeigen bis zu Nutzungsinformationen – fließen also nicht nur an die Verwaltung, sondern auch ins sogenannte „Crossmedia-Portal“ des Unternehmens.
Eine klare Abgrenzung zwischen Verwaltungsakt und privatwirtschaftlicher Datennutzung ist schwer erkennbar. Zwar verweist die Datenschutzerklärung auf die Möglichkeit, die Einwilligung zur Datenverarbeitung nach DSGVO zu widerrufen – an wen sich Bürger mit einem solchen Widerruf wenden sollen, bleibt jedoch offen.
Fazit
Die „Wehr-App“ ist ein ambitionierter Schritt in die digitale Zukunft der Stadt. Doch im praktischen Einsatz zeigt sich: Der Mehrwert gegenüber der klassischen Website ist bislang gering. Verwaltungsleistungen sind schwer auffindbar und nicht nahtlos integriert. Funktionen wie Kleinanzeigen werfen zusätzlich rechtliche und datenschutzrechtliche Fragen auf.
Damit die App ihrem Anspruch gerecht wird, die Digitalisierung in Wehr voranzutreiben, müsste sie stärker an den Bedürfnissen der Bürger ausgerichtet und technisch unabhängiger von reinen Webseitenlösungen entwickelt werden.
