In der Gemeinderatssitzung der Stadt Wehr stellte die AfD-Fraktion einen Antrag, der eine „aufkommensneutrale Justierung“ der Grundsteuer ab 2025 forderte. Ziel war es, Steuererhöhungen für Bürger und Unternehmen zu vermeiden. Doch war dieser Antrag tatsächlich notwendig oder handelte es sich um eine überflüssige politische Inszenierung? Ein Blick auf die Fakten.
Die Forderung des Antrags
Der Antrag der AfD forderte, dass die Grundsteuerreform ab 2025 keine zusätzlichen Belastungen für die Bürger und Unternehmen mit sich bringt. Dies sollte durch die Senkung der Hebesätze erreicht werden. Eine aufkommensneutrale Gestaltung sollte sicherstellen, dass die Steuerlast trotz neuer Bewertungsgrundlagen nicht steigt.
Bereits berücksichtigte Forderungen
Bereits vor der Einreichung des Antrags hatte die Stadtverwaltung Maßnahmen ergriffen, um die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen.
In einer Stellungnahme betonte die Verwaltung, dass sie Steuererhöhungen vermeiden und die Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) einhalten werde. Die Forderungen des AfD-Antrags waren also längst Teil der städtischen Planungen.
Politische Wirkung und Erfolgsaussichten
Im Gemeinderat wurde der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. 15 Mitglieder stimmten dagegen, nur 2 dafür. Dennoch kann der Antrag als Versuch gesehen werden, sich politisch gegen Steuererhöhungen zu positionieren.
Fazit
Der AfD-Antrag zur Grundsteuer in Wehr brachte inhaltlich keine neuen Impulse, da die zentralen Forderungen bereits von der Stadt berücksichtigt wurden. Der Antrag war somit weder notwendig noch zielführend. Es bleibt festzuhalten, dass der Antrag vor allem symbolischen Charakter hatte, ohne reale Auswirkungen auf die Beschlusslage zu haben.