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Gemeinderat beschließt Bauturbo

18.06.2026

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Der Gemeinderat der Stadt Wehr hat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2026 den sogenannten „Bauturbo“ beschlossen. Damit soll der Wohnungsbau in der Stadt künftig schneller und effizienter vorangebracht werden. Konkret stimmte das Gremium einer Änderung der Hauptsatzung zu, mit der bestimmte baurechtliche Entscheidungen künftig schlanker organisiert werden können.

Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen, ohne die städtebauliche Qualität aus dem Blick zu verlieren. Die Botschaft der Verwaltung lautete dabei deutlich: Schneller bauen soll möglich werden, beliebiges Bauen jedoch nicht.

Was hinter dem Bauturbo steckt

Der Begriff „Bauturbo“ bezeichnet ein Bundesgesetzespaket, das den Wohnungsbau in Deutschland beschleunigen soll. Zentral ist dabei § 246e BauGB, der Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt bis Ende 2030 zusätzliche Spielräume eröffnet.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Städte und Gemeinden von Vorgaben bestehender Bebauungspläne abweichen. Das gilt insbesondere dann, wenn dadurch Wohngebäude neu gebaut, erweitert oder umgenutzt werden. Für Kommunen wie Wehr bedeutet das: Es entstehen neue Möglichkeiten, zusätzlichen Wohnraum schneller zu ermöglichen.

Kein Freifahrtschein für Bauvorhaben

Die Stadtverwaltung machte in der Sitzung aber auch klar, was der Bauturbo nicht ist. Er ersetzt weder geltendes Baurecht noch die Zustimmung der Gemeinde. Auch ein Rechtsanspruch auf Genehmigung beliebiger Wohnbauvorhaben entsteht dadurch nicht.

Nachbarschaftliche Belange, öffentliche Interessen, Umweltfragen und die städtebauliche Verträglichkeit bleiben weiterhin zentrale Prüfpunkte. Der Bauturbo soll also nicht zu ungeordneter Verdichtung führen, sondern dort helfen, wo zusätzlicher Wohnraum sinnvoll, verträglich und rechtlich möglich ist.

Mehr Entscheidungen beim Bürgermeister

Im Mittelpunkt des Wehrer Modells steht zunächst die Straffung interner Abläufe. Bestimmte Bauvorhaben, die bislang im Gemeinderat behandelt wurden, können künftig durch den Bürgermeister entschieden werden.

Das betrifft unter anderem Vorhaben innerhalb bestehender Bebauungspläne, wenn Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiungen erforderlich sind. Auch Bauvorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB können künftig unter bestimmten Voraussetzungen schneller entschieden werden.

Nicht alle Fälle werden jedoch verlagert. Ausnahmen von Veränderungssperren sowie Bauvorhaben im Außenbereich bleiben weiterhin Sache des Gemeinderats. Damit behält das Gremium bei besonders sensiblen oder grundsätzlichen Fragen seine Entscheidungsrolle.

Stadtentwicklungskonzept als Leitlinie

Als Grundlage für die Anwendung des Bauturbos dient das Stadtentwicklungskonzept Wehr 2035. Es soll sicherstellen, dass schnellere Entscheidungen weiterhin in eine langfristige Entwicklung der Stadt eingebettet sind.

Geprüft wird unter anderem, ob ein Vorhaben der Wohnnutzung dient, im Innenbereich liegt, mit nachbarschaftlichen und öffentlichen Belangen vereinbar ist und keine negativen Umweltauswirkungen erwarten lässt. Auch die Frage, ob ein Projekt städtebaulich verträglich ist oder mehr als 20 Wohneinheiten schafft, spielt eine Rolle.

Bei Vorhaben mit hoher öffentlicher Relevanz oder besonderem Neuordnungsbedarf bleibt die Entscheidung beim Gemeinderat.

Ein Jahr Pilotphase

Der Beschluss ist nicht als endgültiger Automatismus angelegt. Nach einer einjährigen Pilotphase soll der Bauturbo im Gemeinderat erneut diskutiert und gegebenenfalls nachjustiert werden.

Dann soll bewertet werden, welche Regelungen sich bewährt haben und wo Änderungen notwendig sind. Die Stadt setzt damit auf ein vorsichtiges Vorgehen: mehr Tempo bei geeigneten Wohnbauprojekten, aber weiterhin politische Kontrolle und fachliche Abwägung.

Signal für mehr Wohnraum

Mit dem Beschluss sendet der Gemeinderat ein klares Signal: Wehr will die Schaffung von Wohnraum erleichtern und Verwaltungsprozesse beschleunigen. Gleichzeitig bleibt der Anspruch bestehen, städtebauliche Ordnung, Nachbarschaftsschutz und kommunale Planungshoheit zu wahren.

Der Bauturbo wird damit in Wehr nicht als Blankoscheck verstanden, sondern als Werkzeug, das gezielt und kontrolliert eingesetzt werden soll.

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