Glasfaser in Wehr: Open Access, aber wo bleibt die echte Anbieterwahl?

12.05.2026

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Das Glasfasernetz in Wehr sollte ein Zukunftsprojekt sein: schnelles Internet, moderne Infrastruktur und ein Netz, das grundsätzlich auch mehreren Anbietern offensteht. Betrieben wird es nach dem Prinzip „Open Access“. Das bedeutet: Nicht nur ein Anbieter soll seine Tarife über das Netz verkaufen können, sondern grundsätzlich auch andere Telekommunikationsunternehmen.

Doch genau an diesem Punkt wird es politisch interessant. Denn während das Netz in Wehr offenbar nicht die erhoffte Zahl an gebuchten Anschlüssen erreicht, sind große überregionale Anbieter wie die Deutsche Telekom derzeit nicht oder nicht flächendeckend über das Glasfasernetz buchbar.

Für die Stadt ist das mehr als nur eine technische Frage. Wenn zu wenige Bürgerinnen und Bürger tatsächlich einen Glasfasertarif buchen, kann daraus eine finanzielle Belastung entstehen. Nach bisherigen Informationen steht für Wehr ein Verlust beziehungsweise eine Belastung von rund 250.000 Euro im Zusammenhang mit zu wenigen Anschlüssen im Raum. Umso wichtiger ist die Frage: Würde eine größere Anbieterwahl helfen, mehr Menschen zum Wechsel auf Glasfaser zu bewegen?

Telekom will grundsätzlich – kann aber nicht

Auf unsere Anfrage teilt die Deutsche Telekom mit, sie habe grundsätzlich Interesse, im Glasfasernetz Wehr als Anbieter aufzutreten. Derzeit fehle jedoch ein sogenannter Vorleistungsvertrag mit dem Netzbetreiber. Ohne eine solche vertragliche Grundlage könne die Telekom keine eigenen Produkte über das Netz anbieten.

Ein Vorleistungsvertrag ist vereinfacht gesagt die Vereinbarung, mit der ein Anbieter Zugang zu einem fremden Netz bekommt. Die Telekom würde ihren Tarif an Kundinnen und Kunden verkaufen, nutzt im Hintergrund aber die Glasfaserinfrastruktur des Netzbetreibers.

Die Aussage der Telekom ist deshalb bemerkenswert: Das Unternehmen sagt nicht, dass es kein Interesse an Wehr hat. Es sagt, dass die vertragliche Grundlage fehlt.

Stadt verweist auf Stiegeler

Die Stadt Wehr verweist bei Fragen zur Anbieterwahl auf die Firma Stiegeler. Nach Angaben der Stadt wurde Stiegeler im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens sowohl als Betreiber der Glasfaserinfrastruktur als auch als erster Diensteanbieter ausgewählt.

Zugleich soll Stiegeler im Auftrag der beteiligten Städte und Gemeinden mit weiteren Anbietern verhandeln, um Open Access zu ermöglichen.

Damit entsteht eine heikle Konstellation: Stiegeler ist selbst Anbieter im Netz und verhandelt zugleich mit möglichen Wettbewerbern über deren Zugang.

Das ist nicht automatisch rechtswidrig oder unzulässig. Aber es muss transparent erklärt werden. Denn wenn ein Anbieter zugleich die Bedingungen für andere Anbieter mitverhandelt, stellt sich die Frage, wie faire und diskriminierungsfreie Zugangsmöglichkeiten tatsächlich sichergestellt werden.

Warum das für Bürger wichtig ist

Für viele Haushalte ist die Anbieterwahl kein Nebenthema. Wer seit Jahren Kunde bei der Telekom, Vodafone oder 1&1 ist, dort Mobilfunkverträge, Festnetznummern, E-Mail-Adressen oder Kombiangebote nutzt, wechselt nicht automatisch zu einem anderen Anbieter – selbst wenn ein Glasfaseranschluss möglich wäre.

Wenn der bevorzugte Anbieter nicht buchbar ist, kann das ein echter Grund sein, den Glasfaseranschluss nicht zu nutzen. Genau daraus entsteht ein mögliches Problem für die Stadt: Ein Netz kann technisch vorhanden sein, aber wirtschaftlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, wenn zu wenige Menschen tatsächlich einen Tarif buchen.

Deshalb gehört die Anbieterwahl direkt zur Frage, ob das kommunale Glasfaserprojekt in Wehr erfolgreich ist.

Die politische Kernfrage

Die entscheidende Frage lautet nicht nur: „Warum ist die Telekom nicht buchbar?“. Die entscheidende Frage lautet:

Hat die eingeschränkte Anbieterwahl dazu beigetragen, dass zu wenige Anschlüsse gebucht wurden – und damit finanzielle Probleme für Wehr entstanden sind?

Wenn ein öffentlich mitgetragenes Netz auf hohe Anschlusszahlen angewiesen ist, muss die Stadt ein Interesse daran haben, möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern attraktive Buchungsmöglichkeiten zu bieten. Dazu gehört auch die Frage, ob bekannte überregionale Anbieter eingebunden werden können.

Der Verweis auf Stiegeler allein reicht deshalb politisch nicht aus. Die Stadt bleibt in der Verantwortung, zu erklären, wie sie den Open-Access-Anspruch kontrolliert und ob sie aktiv daran arbeitet, weitere Anbieter ins Netz zu bringen.

Was jetzt geklärt werden muss

Offen ist vor allem:

Gab oder gibt es konkrete Gespräche zwischen Stiegeler und der Telekom?
Woran scheitert ein Vorleistungsvertrag bislang?
Sind die Zugangskonditionen für alle Anbieter gleich?
Welche Rolle übernimmt die Stadt, wenn Gespräche mit weiteren Anbietern nicht vorankommen?
Und sieht die Stadt einen Zusammenhang zwischen eingeschränkter Anbieterwahl, zu wenigen Buchungen und der finanziellen Belastung für Wehr?

Bisher ist nicht belegt, dass Stiegeler bevorzugt behandelt wird oder andere Anbieter bewusst ausgeschlossen werden. Belegt ist aber: Die Telekom signalisiert grundsätzliches Interesse. Ein Vertrag fehlt. Die Stadt verweist auf Stiegeler. Und in Wehr stehen finanzielle Folgen durch zu wenige Anschlüsse im Raum.

Das reicht für eine kritische Debatte.

Denn ein Glasfasernetz ist kein Selbstzweck. Es soll genutzt werden. Wenn Bürgerinnen und Bürger zwar Glasfaser haben könnten, aber ihren gewünschten Anbieter nicht buchen können, ist Open Access nur halb erfüllt.

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