Ab dem 1. Januar 2025 treten im Landkreis Waldshut neue Regelungen zur Abfallgebührensatzung in Kraft. Diese Änderungen betreffen vor allem die Müllabfuhr, Sperrmüllentsorgung und einige spezielle Abfallarten.
Die wichtigsten Preisänderungen im Überblick
Die Gebühren für die Entleerung von Restmülltonnen steigen leicht an:
Die 40-Liter-Tonne kostet ab 2025 115,64 € jährlich (vorher 109,38 €) und pro Leerung 2,96 € (vorher 2,78 €).
Für die 60-Liter-Tonne erhöht sich die Jahresgebühr auf 137,24 € (vorher 129,81 €), die Leerungsgebühr beträgt 4,21 € (vorher 3,95 €).
Auch die größere 120-Liter-Tonne wird teurer: 200,24 € jährlich (vorher 189,39 €) und 6,52 € pro Leerung (vorher 6,12 €).
Die größte 240-Liter-Tonne kostet ab 2025 346,95 € (vorher 328,16 €), pro Leerung fallen 9,01 € an (vorher 8,45 €).
Die Entsorgung von Sperrmüll wird ebenfalls teurer:
Pro Kubikmeter Sperrmüll beträgt die Gebühr ab 2025 58,50 € (vorher 49,30 €).
Die Gebühr für Kleinstmengen (bis zu einem Viertel Kubikmeter) bei Selbstanlieferung erhöht sich von 12,30 € auf 14,60 €.
Abfall zur Verbrennung oder Verwertung:
Für die Entsorgung von Hausmüll, Haussperrmüll und anderen brennbaren Abfällen steigen die Kosten von 271,00 € auf 322,00 € pro Tonne.
Altholzentsorgung (Kategorien AI bis AIII):
Für schadstofffreies Holz (z.B. von Möbeln oder Bauholz) steigt die Gebühr von 160,90 € auf 191,30 € pro Tonne.