Neues AfD-Gutachten: Warum es auch in Wehr nicht mehr reicht, von normaler Politik zu sprechen

27.06.2026

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Die zentrale Frage eines neuen Rechtsgutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist ungewöhnlich klar formuliert: Ist die AfD verfassungswidrig?

Die Antwort der Gutachter fällt ebenso klar aus: Ja. Nach ihrer Einschätzung geht die AfD nach ihren Zielen und nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen. Gemeint ist damit nicht irgendeine politische Unhöflichkeit, kein harter Wahlkampf und auch nicht bloß eine rechte Programmatik. Gemeint ist der Kern des Grundgesetzes: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit.

Das Gutachten ist deshalb politisch brisant, weil es nicht bei einzelnen Skandalen stehen bleibt. Es sammelt nicht einfach ein paar besonders drastische Zitate. Es versucht, die Partei als Ganzes zu vermessen: ihre Programme, ihre parlamentarischen Anträge, ihre Pressemitteilungen, ihre Social-Media-Kommunikation, ihre Landesverbände, ihre Funktionäre und ihr Verhältnis zum rechtsextremen Vorfeld.

Die Autoren kommen dabei zu dem Ergebnis, dass sich die radikalen Kräfte in der AfD durchgesetzt haben. Die Partei sei nicht mehr in erster Linie ein Sammelbecken unterschiedlicher konservativer, wirtschaftsliberaler oder eurokritischer Strömungen. Sie habe sich über Jahre in eine Richtung entwickelt, in der bestimmte Menschengruppen systematisch abgewertet, politische Gegner kriminalisiert und demokratische Institutionen delegitimiert werden.

Wichtig ist: Das Gutachten ist kein Urteil. Ob eine Partei verfassungswidrig ist, kann am Ende nur das Bundesverfassungsgericht feststellen. Aber das Gutachten liefert Material für genau diese Debatte.

Es sagt nicht nur: Die AfD ist radikal. Es sagt: Diese Radikalisierung hat nach Auffassung der Gutachter eine verfassungsrechtliche Qualität erreicht.

Worin der Kernvorwurf besteht

Der schwerste Vorwurf betrifft die Menschenwürde. Das Gutachten beschreibt ein politisches Konzept, in dem Menschen nicht mehr gleichwertig behandelt werden sollen. Besonders betroffen sind Muslime, Menschen mit Migrationsgeschichte, Schutzsuchende, Ausländer sowie sexuelle und geschlechtliche Minderheiten.

Es geht dabei nicht nur um Sprache. Es geht um politische Forderungen: Kopftuchverbote in öffentlichen Einrichtungen, Einschränkungen beim Moscheebau, Muezzin- und Minarettverbote, Ausbürgerungsforderungen gegenüber bestimmten Deutschen mit Migrationsgeschichte, Schlechterstellungen bei Sozialleistungen, segregierende Maßnahmen gegenüber Schutzsuchenden und abwertende Kampagnen gegen queere und trans Menschen.

Der zweite zentrale Vorwurf betrifft das Demokratieprinzip. Das Gutachten dokumentiert zahlreiche Fälle, in denen AfD-Funktionäre politische Gegner nicht als demokratische Konkurrenten behandeln, sondern als Feinde, Verräter oder Kriminelle darstellen. Besonders problematisch ist aus Sicht der Gutachter die Forderung, politische Entscheidungen anderer Parteien strafrechtlich zu verfolgen. Wenn demokratisch getroffene Entscheidungen im Nachhinein als Straftaten markiert werden, verändert sich der politische Wettbewerb: Aus Opposition wird Einschüchterung.

Wie das Gutachten entstanden ist

Die Untersuchung wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte initiiert und nach eigenen Angaben privat finanziert. Sie stützt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliches Material. Ausgewertet wurden unter anderem Wahlprogramme, Parlamentsdrucksachen, Pressemitteilungen und Social-Media-Beiträge.

Die Autoren betonen eine wichtige juristische Grenze: Eine Ideologie allein reicht nicht aus, um eine Partei als verfassungswidrig einzustufen. Das Grundgesetz verbietet keine bloßen Weltanschauungen. Entscheidend sind Ziele und Verhalten. Also: Welche Gesetze, Programme und Verwaltungspraktiken strebt eine Partei an? Wie handeln ihre Funktionäre, Mandatsträger und zurechenbaren Anhänger?

Genau an dieser Stelle wird das Gutachten für die kommunale Ebene interessant. Denn es betrachtet die AfD nicht nur als Bundespartei. Es nimmt auch Landesverbände, Landtagsfraktionen, Kreisstrukturen und einzelne Funktionäre in den Blick. Die AfD erscheint darin nicht als abstrakte Organisation in Berlin, sondern als Netzwerk, das bis in Länder, Kreise und Gemeinden reicht.

Warum das für Wehr relevant ist

Man könnte jetzt sagen: Was hat ein bundesweites Rechtsgutachten mit Wehr zu tun?

Die Antwort ist einfach: Die AfD existiert nicht nur in Talkshows, Bundestagsreden oder Landtagsprogrammen. Sie existiert auch in Gemeinderäten, Kreisverbänden, Wahlkämpfen und Kandidaturen. Und in Wehr heißt einer ihrer bekanntesten Vertreter: Matthias Jehle.

Jehle ist Gemeinderat in Wehr, war Bürgermeisterkandidat und trat als AfD-Direktkandidat zur Landtagswahl im Wahlkreis Waldshut an. Außerdem ist er gemeinsam mit Andrea Zürcher Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Waldshut. Damit ist er nicht bloß ein Bürger mit konservativer Meinung. Er ist Funktionär einer Partei, deren Gesamtpartei nun in einem umfangreichen Rechtsgutachten als verfassungswidrig bewertet wird.

Das bedeutet nicht, dass jede Aussage aus dem Gutachten automatisch Jehle persönlich zugerechnet werden kann. Aber es bedeutet: Wer für diese Partei kandidiert, kann nicht so tun, als habe er mit ihrer Entwicklung nichts zu tun.

Die politische Frage lautet deshalb nicht: Ist Matthias Jehle persönlich im Gutachten erwähnt? Die Frage lautet: Welche Partei trägt ihn, welche Begriffe verwendet er, welche Milieus spricht er an, welche Narrative übernimmt er – und wo grenzt er sich erkennbar ab?

Schweinefleisch, Schule, AOK: Wenn lokale Sachfragen zu Kulturkampf werden

Besonders aufschlussreich sind nicht die großen Worte, sondern die kleinen kommunalen Szenen.

In einer Gemeinderatssitzung zur Mittagsbetreuung an Schulen fragte Jehle, warum für Kinder kein Schweinefleisch angeboten werde. In der Sitzung wurde klargestellt, dass es keine entsprechende Einschränkung gebe. Trotzdem steht diese Frage politisch nicht isoliert. Sie passt zu einem Muster, das man aus AfD-Debatten kennt: Ein lokales Sachthema wird mit einem bundespolitischen Kulturkampf aufgeladen. Aus Schulessen wird dann indirekt die Frage, ob angeblich zu viel Rücksicht auf Muslime genommen werde.

Das ist kommunikativ wirksam, aber lokalpolitisch problematisch. Denn es verschiebt den Fokus. Eigentlich geht es um Betreuung, Kosten, Organisation und Qualität. Plötzlich geht es um Identität, Verdacht und Abgrenzung.

Auch der AOK-Fall passt in dieses Muster. Jehle kritisierte ein Informationsangebot der AOK Baden-Württemberg zur Landtagswahl, weil nicht alle Parteien oder Kandidaten berücksichtigt wurden. Er schrieb von politischer Selektion, Missbrauch des öffentlich-rechtlichen Auftrags und einem Eingriff in die politische Willensbildung. Es zeigt, wie stark hier juristische Begriffe, politische Empörung und Mobilisierung vermischt wurden.

Das ist mehr als ein einzelner Streit über ein Online-Format. Es folgt einer bekannten Dramaturgie: Eine Institution trifft eine Auswahl. Die AfD deutet die Auswahl als Ausgrenzung. Aus Ausgrenzung wird Manipulation. Aus Manipulation wird ein Angriff auf die Demokratie. Am Ende steht nicht die sachliche Prüfung, sondern die Mobilisierung gegen eine Institution.

Genau solche Mechanismen beschreibt das Gutachten im größeren Maßstab: Institutionen, Medien und politische Gegner werden nicht einfach kritisiert, sondern als illegitim markiert.

Wahlkampf als Marketing – und die Frage nach Verantwortung

Fragen werden auch Jehles Auftritt in der Südkurier-Wahlarena zur Landtagswahl auf. Dort wurde beschrieben, dass Wahlkampf für ihn vor allem Marketing sei: Aufmerksamkeit erzeugen, Botschaften setzen, Reaktionen auslösen.

Das wäre schon bei einem gewöhnlichen Kandidaten problematisch. Bei einem AfD-Funktionär erhält es zusätzliches Gewicht. Denn die AfD ist besonders stark darin, Politik als permanente Kampagne zu inszenieren: zuspitzen, provozieren, Empörung erzeugen, Institutionen angreifen, sich anschließend als Opfer darstellen.

Auch Jehles Bürgermeisterkandidatur wurde in diesem Zusammenhang kritisch bewertet. Wenn eine Kandidatur vor allem dazu dient, ein Feld zu besetzen oder Aufmerksamkeit zu erzeugen, stellt sich die Frage: Was bedeutet dann eigentlich eine Wählerstimme? Ist sie ein Auftrag zur Gestaltung – oder nur ein Signal im politischen Marketing?

Für eine Demokratie ist das nicht nebensächlich. Wahlen sind keine Reichweitenmessung. Mandate sind kein Protest-Accessoire. Wer kandidiert, übernimmt Verantwortung. Wer Stimmen annimmt, schuldet den Wählern mehr als Provokation.

Das Wort „Remigration“ als Warnsignal

Besonders heikel ist der Umstand, dass Jehle im Landtagswahlkampf mit dem Begriff „Remigration“ beworben wurde. Dieser Begriff ist politisch aufgeladen. Er wird im rechtsextremen Spektrum verwendet und steht häufig für Vorstellungen, in denen Zugehörigkeit ethnisch oder kulturell definiert wird.

Vor dem Hintergrund des Gutachtens ist das kein kleines Detail. Denn die Gutachter befassen sich ausführlich mit AfD-Konzepten, die Menschen mit Migrationsgeschichte, Schutzsuchende und bestimmte Gruppen von Deutschen unterschiedlich behandeln. Wenn ein lokaler Kandidat mit einem solchen Begriff wirbt oder werben lässt, muss er erklären, was genau damit gemeint ist.

Geht es um rechtsstaatliche Abschiebung ausreisepflichtiger Personen? Oder geht es um ein größeres politisches Projekt, bei dem auch Menschen mit deutschem Pass, aber „falscher“ Herkunft oder Religion, unter Druck geraten sollen?

Ohne klare Antwort bleibt der Begriff ein Signal in Richtung eines Milieus, das mehr meint als normale Migrationspolitik.

Das eigentliche Problem: Normalisierung

Die Gefahr liegt nicht nur in einzelnen Aussagen. Die Gefahr liegt in der Normalisierung.

Wenn AfD-Funktionäre in Gemeinderäten sitzen, Bürgermeisterkandidaturen antreten und als Landtagskandidaten auftreten, entsteht vor Ort schnell der Eindruck: Das ist eben eine Partei wie andere auch. Man kennt die Person, man trifft sie beim Einkaufen, sie sitzt in Sitzungen, sie spricht über Gebühren, Schulessen oder kommunale Finanzen.

Doch genau hier muss Lokaljournalismus genauer sein. Nähe ersetzt keine politische Analyse. Freundliches Auftreten ersetzt keine Abgrenzung. Lokale Bekanntheit ersetzt keine demokratische Verlässlichkeit.

Das neue Gutachten macht deutlich: Die AfD muss nicht erst im fernen Berlin betrachtet werden. Ihre politischen Muster zeigen sich dort, wo ihre Vertreter handeln – also auch in Wehr, im Landkreis Waldshut und in Baden-Württemberg.

Das Gutachten ist kein Berliner Thema

Das neue AfD-Gutachten ist kein Thema für Verfassungsjuristen allein. Es ist ein Thema für jede Kommune, in der AfD-Funktionäre Verantwortung beanspruchen.

Für Baden-Württemberg zeigt es: Der Südwesten ist Teil des Problems. Landesprogramm, Funktionäre und politische Kommunikation tauchen in relevanten Passagen auf.

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