Die Bundestagswahl steht vor der Tür, und die Stadt Wehr hat wichtige Informationen zur Einsicht ins Wählerverzeichnis und zur Beantragung von Wahlscheinen veröffentlicht.
Den genauen Wortlaut finden Sie im Wehratalkurier Ausgabe 4/2025.
Hier sind die wichtigsten Punkte einfach und übersichtlich für Sie zusammengefasst:
Einsicht ins Wählerverzeichnis
- Wann und wo?
Sie können das Wählerverzeichnis vom 3. Februar bis 7. Februar 2025 im Bürgerbüro der Stadt Wehr (Hauptstraße 16, 79664 Wehr) einsehen. Die Öffnungszeiten entsprechen den üblichen Zeiten des Bürgerbüros. - Warum ist das wichtig?
Überprüfen Sie, ob Ihre Daten korrekt eingetragen sind. Fehler können dazu führen, dass Sie nicht wählen können. Falls Sie Unstimmigkeiten feststellen, können Sie bis spätestens 7. Februar 2025, 12:00 Uhr Einspruch einlegen.
Wer bekommt eine Wahlbenachrichtigung?
- Alle, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
- Wenn Sie keine Benachrichtigung erhalten, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten Sie umgehend Einsicht ins Wählerverzeichnis nehmen und bei Bedarf Einspruch einlegen.
Wählen im Wahllokal oder per Briefwahl
- Wie wählen?
Sie können entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl wählen. Das zuständige Wahllokal finden Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung. - Briefwahl beantragen:
Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, können Sie dies bis zum 21. Februar 2025, 15:00 Uhr beantragen. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der Gemeinde gestellt werden. In Ausnahmefällen, wie plötzlicher Erkrankung, ist dies auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Was tun bei Problemen?
- Falsche oder unvollständige Daten:
Falls Sie Fehler im Wählerverzeichnis bemerken, können Sie Einspruch einlegen. Dies ist schriftlich oder persönlich im Bürgerbüro möglich. - Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wenden Sie sich rechtzeitig an das Bürgerbüro, um sicherzustellen, dass Sie trotzdem wählen können.
Wahlschein: Was ist enthalten?
Mit einem Wahlschein erhalten Sie:
- Einen amtlichen Stimmzettel,
- Einen Stimmzettelumschlag,
- Einen roten Wahlbriefumschlag mit Anschrift der zuständigen Stelle,
- Ein Merkblatt zur Briefwahl.
Hilfe beim Wählen
Wahlberechtigte, die Unterstützung benötigen, können eine Vertrauensperson mitnehmen. Diese darf jedoch keine unzulässige Einflussnahme ausüben und muss volljährig sein.
Die Wahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der angegebenen Stelle eintreffen, um gezählt zu werden. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Stimme abzugeben und die Zukunft mitzugestalten!
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Bürgerbüro der Stadt Wehr.