Wehr-App noch immer problematisch

27.09.2026

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Die Stadt Wehr will ihre Verwaltung digitaler machen. Dafür wurden neue Angebote geschaffen, Software eingeführt und zusätzliches Personal für die Digitalisierung beschäftigt.

Das ist grundsätzlich sinnvoll. Viele Verwaltungsabläufe können dadurch schneller, einfacher und bürgerfreundlicher werden.

Doch Digitalisierung hat noch eine zweite Seite: Je mehr Dienste online angeboten werden, desto wichtiger werden Datenschutz, Sicherheit und eine saubere technische Umsetzung.

Genau hier bleiben bei der Wehr-App und dem Mängelmelder weiterhin Fragen offen.

„Profilerstellung“ steht weiterhin in der Datenschutzerklärung

Bereits 2025 war die Datenschutzerklärung der Wehr-App Thema.

Dort wird weiterhin ausdrücklich von „Statistikzwecken / Profilerstellung“ gesprochen. Gleichzeitig erklärt die Stadt, dass die dafür verwendeten IP-Adressen vorher anonymisiert würden und eine spätere Identifizierung ausgeschlossen sein soll.

Das ist ein wichtiger Hinweis und spricht dafür, dass zumindest nach Darstellung der Stadt keine personenbezogenen Nutzerprofile entstehen sollen.

Offen bleibt trotzdem eine entscheidende Frage: Wofür ist eine „Profilerstellung“ überhaupt notwendig?

Wenn lediglich anonyme Besucherzahlen oder allgemeine Nutzungsstatistiken erstellt werden, wäre eine einfachere und verständlichere Formulierung naheliegend. Der Begriff „Profilerstellung“ wirkt deutlich weitergehend und lässt offen, welche Merkmale überhaupt ausgewertet und zu welchem Zweck zusammengeführt werden.

Geht es nur darum zu sehen, welche Bereiche der App häufig genutzt werden? Werden Nutzungswege ausgewertet? Spielt der Standort dabei eine Rolle? Oder handelt es sich lediglich um eine technisch oder rechtlich überholte Formulierung?

Die aktuelle Datenschutzerklärung beantwortet diese Fragen nicht nachvollziehbar.

Nach dem Mängelmelder-Vorfall sollte geprüft werden

Nach dem Vorfall rund um den Mängelmelder wurde am 25. Juli 2025 mitgeteilt, dass die Stadt mit einer externen datenschutzrechtlichen Prüfstelle im Austausch stehe.

Das war zunächst ein wichtiges Signal. Nach einem solchen Vorfall wäre zu erwarten, dass nicht nur der unmittelbar sichtbare Fehler beseitigt wird, sondern auch die dahinterliegenden Abläufe geprüft werden.

Heute stellt sich deshalb die Frage, was aus dieser Prüfung geworden ist.

Welche Punkte wurden beanstandet?

Welche Änderungen wurden vorgenommen?

Wurde die Datenschutzerklärung überarbeitet?

Und wurde geprüft, ob die tatsächliche technische Verarbeitung mit den Angaben in der Datenschutzerklärung übereinstimmt?

Für die Öffentlichkeit ist bislang kaum nachvollziehbar, welche konkreten Folgen die angekündigte Prüfung hatte.

Beim Mängelmelder hat sich sichtbar etwas geändert

Beim Mängelmelder ist inzwischen eine Veränderung erkennbar.

Statt der ursprünglich eingereichten Bilder wird heute offenbar bei allen Meldungen dasselbe Standardbild angezeigt. Das scheint die technische Lösung für das frühere Problem zu sein: Die eigentlichen Nutzerbilder werden nicht mehr öffentlich dargestellt.

Damit ist das unmittelbare Datenschutzrisiko zwar reduziert. Besonders elegant wirkt die Umsetzung aber nicht. Denn bei dem öffentlich abrufbaren Standardbild fällt auf, dass der Dateiname den Begriff „MicrosoftTeams“ enthält.

Das ist kein Datenschutzverstoß. Es vermittelt aber auch nicht gerade den Eindruck einer sorgfältig aufbereiteten, professionell gepflegten Lösung. Gerade nach einem Datenschutzvorfall wäre zu erwarten, dass öffentliche Dateien technisch sauber eingebunden, neutral benannt und vor der Veröffentlichung geprüft werden.

Dass offenbar einfach ein Standardbild hinterlegt wurde und dabei sogar dessen ursprünglicher Teams-Dateiname erhalten blieb, wirkt eher wie eine schnelle Reparatur als wie eine grundlegend überarbeitete Lösung.

Vertrauen entsteht nicht nur dadurch, dass ein Problem nach außen nicht mehr sichtbar ist. Es entsteht auch dadurch, dass die technische Umsetzung dahinter nachvollziehbar sauber und professionell wirkt.

Digitalisierung bedeutet mehr als neue Software

Die Stadt investiert sichtbar in Digitalisierung. Es wird Personal dafür beschäftigt und es werden neue Systeme eingeführt, die Abläufe in der Verwaltung vereinfachen sollen.

Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings besteht Digitalisierung nicht nur darin, neue Programme anzuschaffen oder bestehende Prozesse ins Internet zu verlagern.

Gute Digitalisierung bedeutet auch, dass Datenschutz, Sicherheit und verständliche Informationen von Anfang an mitgedacht werden. Dazu gehören klare Zuständigkeiten, regelmäßige Kontrollen und eine technische Umsetzung, die nicht erst dann überprüft wird, wenn bereits ein Problem bekannt geworden ist.

Wenn zusätzliches Personal für Digitalisierung beschäftigt wird, darf deshalb auch erwartet werden, dass sich dies in der Qualität und Pflege der digitalen Angebote zeigt.

Ähnliche Fragen gibt es auch bei anderer Software

Dass es dabei nicht nur um die Wehr-App geht, zeigt auch die Diskussion um die geplante neue Verwaltungssoftware. Dort stellen sich ebenfalls Fragen zur Datensicherheit, zur Abhängigkeit von einem Anbieter und dazu, wie einfach die Stadt später wieder aus einem solchen System herauskommt.

Darüber haben wir bereits berichtet: Neue Software für Wehr: Auf dünnem Eis geplant.

Natürlich handelt es sich dabei um andere technische Fragen als bei der Wehr-App.

Trotzdem gibt es eine Gemeinsamkeit: Die Stadt setzt zunehmend auf digitale Systeme. Gleichzeitig ist für Bürger nicht immer erkennbar, wie Datenschutz, technische Qualität und langfristige Planung dabei berücksichtigt werden.

Entscheidend ist, was aus Fehlern gelernt wird

Es geht nicht darum, jede technische Unsauberkeit zum Skandal zu erklären. Digitale Systeme sind komplex. Fehler können passieren. Entscheidend ist, wie damit umgegangen wird.

Wenn nach einem bekannten Vorfall eine externe Datenschutzprüfung angekündigt wird, sollte später auch nachvollziehbar sein, welche Konsequenzen daraus gezogen wurden. Wenn eine Datenschutzerklärung weiterhin von „Profilerstellung“ spricht, sollte verständlich erklärt werden, wofür diese notwendig ist und was genau darunter zu verstehen ist.

Wenn öffentliche Dateien bereitgestellt werden, sollten technische Details wie Dateinamen oder Metadaten sauber behandelt werden. Und wenn zusätzliches Personal und Geld in Digitalisierung investiert werden, sollte sich das nicht nur in neuen Angeboten zeigen, sondern auch in deren Qualität und Pflege.

Genau darin liegt das eigentliche Problem der Wehr-App. Nicht in einem einzelnen Dateinamen und auch nicht allein in einem bestimmten Begriff in der Datenschutzerklärung. Problematisch ist vielmehr, dass mehrere Punkte zusammen den Eindruck entstehen lassen, dass sichtbare Änderungen vorgenommen wurden, grundlegende Fragen zu Transparenz und technischer Sorgfalt aber weiterhin offenbleiben.

Digitalisierung schafft Vertrauen nicht allein dadurch, dass etwas online verfügbar ist.

Vertrauen entsteht dann, wenn Bürger verstehen können, welche Daten verarbeitet werden, warum dies geschieht und wenn erkennbar ist, dass die Systeme dahinter sorgfältig betrieben und regelmäßig überprüft werden.

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