Wehr erhöht Vergnügungssteuer

24.10.2025

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Die Stadt Wehr erhöht ab dem 1. Januar 2026 die Vergnügungssteuer auf Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Der Gemeinderat hat diese Änderung in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 einstimmig beschlossen. Künftig werden 25 Prozent der gezählten Bruttokasse versteuert – bisher waren es 20 Prozent.

Hintergrund ist, dass Wehr im Vergleich zu anderen Städten in der Region bisher einen eher niedrigen Steuersatz hatte. In Schopfheim und Grenzach-Whylen liegt die Steuer bereits bei 25 Prozent, in Waldshut bei 22 Prozent. Die Stadtverwaltung sieht in der Erhöhung eine notwendige Maßnahme, um die Einnahmen zu stärken und das Defizit im städtischen Haushalt zu verringern.

Im Jahr 2024 nahm Wehr rund 655.000 Euro aus der Vergnügungssteuer ein. Durch die Erhöhung rechnet die Stadt mit Mehreinnahmen von etwa 164.000 Euro pro Jahr. Das Geld soll vollständig in den städtischen Haushalt fließen und dort für Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Kultur und soziale Angebote verwendet werden.

Personelle oder energetische Auswirkungen entstehen laut Verwaltung keine. Es ändert sich lediglich der Steuersatz, die Abwicklung bleibt gleich.

Die gesetzliche Grundlage für die Änderung bildet die Gemeindeordnung und das Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg. Der neue Steuersatz wurde in der überarbeiteten Vergnügungssteuersatzung festgehalten, die zum Jahresbeginn 2026 in Kraft tritt.

Der Beschluss fiel einstimmig – alle 15 anwesenden Gemeinderatsmitglieder stimmten zu, es gab keine Gegenstimmen oder Enthaltungen. 

Mit der Erhöhung zieht Wehr im regionalen Vergleich gleich. Die Stadt will damit ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten sichern, auch wenn Betreiber von Spielautomaten künftig etwas stärker belastet werden.

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