Die Stadt Wehr beteiligt sich erneut mit einer Stellungnahme am laufenden Planungsverfahren zur Teilfortschreibung 3.2 „Windenergie“ im Regionalplan Hochrhein-Bodensee. Im Fokus der Diskussion steht dabei das Vorranggebiet 26 – vormals „Klingenfelsen“, nun unter dem Namen „Gückelfelsen“.
Verringerung der Flächen – ein Ergebnis des Dialogs
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich Wehr kritisch zum ersten Planungsentwurf geäußert. Insbesondere das ursprüngliche Vorranggebiet 26 mit 120 Hektar sorgte für Bedenken, da es potenzielle Nutzungskonflikte mit dem überregional bedeutenden Segelflugplatz Hütten und dem genehmigten Gleitschirmstartplatz bei Jungholz geben könnte. Die Stadt forderte damals die vollständige Herausnahme der Fläche.
Der aktuelle Entwurf des Regionalverbands trägt dieser Position teilweise Rechnung. Die nördliche Teilfläche – rund 85 Hektar – wurde zurückgestellt, die verbleibenden 35 Hektar bleiben als Vorranggebiet im Plan.
Aus Sicht der Stadt bedeutet das eine wesentliche Annäherung an die eigenen Ziele – auch wenn die vollständige Herausnahme nicht erfolgt ist.
Verträgliche Planung statt Symbolpolitik
Die überarbeitete Planung berücksichtigt laut Regionalverband nicht nur sportliche Nutzungen, sondern auch Aspekte des Arten- und Wasserschutzes. So waren windkraftsensible Fledermausarten, FFH-Mähwiesen und ein Wasserschutzgebiet mit entscheidend für die Rücknahmen. In anderen Vorranggebieten wurden ebenfalls Teilflächen gestrichen – ebenfalls aus naturschutzfachlichen oder siedlungsstrukturellen Gründen.
Diese Vorgehensweise spricht für ein transparentes Verfahren, das auf fundierte Abwägungen statt auf pauschale Flächenausweisung setzt. Der politische Prozess zeigt, dass qualifizierte kommunale Stellungnahmen Einfluss auf die regionale Planung nehmen können – ohne den grundsätzlichen Ausbau der Windkraft zu blockieren.
Keine Ablehnung von Windenergie – aber klare Prioritäten
Anders als mancherorts, wo Windkraft pauschal abgelehnt wird, zeigt sich die Stadt Wehr differenziert. Die verbleibenden Vorranggebiete 23 Hau, 24 Höhenberg-Wiedenbach und 25 Abhau-Grabenwald werden im Gemeinderatsdokument als „wenig problematisch“ bewertet. Die Beteiligung der Stadt richtet sich also gezielt auf die Aspekte, bei denen konkrete Konflikte absehbar sein könnten – nicht auf eine generelle Blockadehaltung.
Dieses differenzierte Vorgehen verdient Anerkennung, denn es stärkt die Glaubwürdigkeit des kommunalen Engagements. Der Ausbau erneuerbarer Energien soll mitgetragen werden – allerdings nicht um jeden Preis und nicht ohne Rücksicht auf bestehende Infrastrukturen oder sensible Naturflächen.
Beteiligung wirkt – Planung bleibt komplex
Der Fall Wehr zeigt exemplarisch, wie vielschichtig die Planung neuer Windkraftstandorte ist – und wie wichtig konstruktive kommunale Beteiligung bleibt. Die Stadt konnte im zweiten Entwurf ihre wesentlichen Anliegen zumindest teilweise durchsetzen. Gleichzeitig bleibt das Verfahren offen: Die abschließende Beschlussfassung über die Teilfortschreibung 3.2 steht noch aus.
Für den Ausbau der Windenergie bedeutet das: Planung ist kein linearer Vorgang, sondern ein Aushandlungsprozess zwischen verschiedenen Interessen. Je transparenter dieser geführt wird – und je frühzeitiger Kommunen ihre Expertise einbringen – desto eher gelingt eine für alle tragfähige Lösung.
Gemeinderat: Begrenzte Rolle – und ungenutzte Chance
Einziger Wermutstropfen: Der Gemeinderat ist in diesem Verfahren nicht als gestaltende Kraft aufgetreten – und hat es offenbar auch nicht versucht.
Statt eigene Positionen aktiv zu entwickeln oder neue Impulse in den Planungsprozess einzubringen, beschränkt sich seine Rolle nun darauf, einer bereits ausgearbeiteten Stellungnahme der Verwaltung zuzustimmen.
Die Beschlussfassung dazu soll am 22. Juli erfolgen. Damit bleibt der Gemeinderat Zuschauer eines Prozesses, bei dem kommunalpolitische Gestaltungsspielräume durchaus vorhanden gewesen wären – aber nicht genutzt wurden.
