XXL-Landtag verhindern – Was steckt dahinter und was können Bürger tun?

23.04.2025

In Baden-Württemberg läuft derzeit ein Volksbegehren mit dem Titel „XXL-Landtag verhindern!“. Ziel ist es, das Landtagswahlgesetz zu ändern und den Landtag künftig deutlich zu verkleinern. Genauer gesagt: Die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten (Direktmandate) soll von derzeit 70 auf 38 gesenkt werden.

Hintergrund ist die in den letzten Jahren stark gestiegene Anzahl an Abgeordneten im Landtag. Obwohl laut Gesetz eine Sollgröße von 120 Abgeordneten vorgesehen ist, wuchs der Landtag zuletzt auf über 200 Mitglieder an. Grund dafür sind sogenannte Ausgleichsmandate, die durch das Wahlsystem entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach dem Zweitstimmenverhältnis zustehen würden.

Was können Bürger tun?

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg können das Volksbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen. Die Eintragungsfrist läuft vom 5. Mai bis zum 4. August 2025.

Wo kann man unterschreiben?

In der Stadt Wehr kann man sich im Bürgerbüro, Schlossplatz 16, in die Eintragungslisten eintragen. Die Öffnungszeiten sind:

Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag zusätzlich von 14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich von 15:00 bis 18:30 Uhr

Zusätzlich ist es auch möglich, bei einer freien Sammlung zu unterschreiben. Dabei muss das Formular handschriftlich ausgefüllt und spätestens bis zum 4. November 2025 abgegeben werden.

Wer darf unterschreiben?

Unterschriftsberechtigt sind Personen, die

mindestens 16 Jahre alt sind,

die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten.

Was passiert bei Erfolg des Volksbegehrens?

Wenn genügend Bürger unterschreiben, könnte es zu einem Volksentscheid kommen. Wird dieser angenommen, wird das Landtagswahlgesetz geändert. Die wichtigsten Folgen wären:

Die Zahl der Direktmandate wird von 70 auf 38 reduziert.

Es gibt dann 38 Wahlkreise in Baden-Württemberg, statt bisher 70.

Die Gesamtgröße des Landtags wird wieder näher an die gesetzlich vorgesehene Sollgröße von 120 Abgeordneten herangeführt.

Das Risiko für Überhang- und Ausgleichsmandate wird reduziert.

Die Änderungen könnten die Verwaltungskosten des Landes dauerhaft senken.

Was kostet das?

Für Bürgerinnen und Bürger entstehen keine Kosten. Im Gegenteil: Die geplante Reform würde laut den Initiatoren sogar zu Einsparungen im Landeshaushalt führen, da weniger Mandate und geringerer Verwaltungsaufwand erforderlich wären.

Das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv für ein schlankeres und effizienteres Parlament einzusetzen. Wer der Meinung ist, dass der Landtag nicht weiter aufgebläht werden sollte, kann mit seiner Unterschrift ein Zeichen setzen.

Die Eintragungsfrist läuft vom 5. Mai bis zum 4. August 2025. Die Listen liegen im Bürgerbüro der Stadt Wehr und in anderen Gemeinden Baden-Württembergs aus.